EIN ANWALT
ANTRAG DURCH EINEN ANWALT
Für eine einvernehmliche Scheidung reicht es, einen Anwalt mit der Antragstellung bei Gericht zu beauftragen. Ein Ehegatte beauftragt den Anwalt, der in dessen Namen den Scheidungsantrag bei Gericht einreicht. Der anderen Ehegatte muss im Verfahren nur erklären, dass er mit der Scheidung einverstanden ist.
Dieses kann erhebliche Kosten sparen, muss ja nur ein Anwalt bezahlt werden.Nur dann, wenn beide unterschiedliche Interessen haben und bei Gericht eigene Anträge stellen wollen, muss sich der anderen Ehegatte einen anderen Anwalt suchen, um dort beraten zu werden.
Auch wenn in einfachen Fällen der Scheidungsantrag nur durch einen Anwalt gestellt wird, bleibt er der Interessenvertreter dessen, der ihn aufgesucht und beauftragt hat.